Stellungnahme des Network of European Voluntary Service Organisations (NEVSO) zur Gesetzesgrundlage des European Solidarity Corps und der Guideline

Zu den Mitgliedern von NEVSO gehören die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. und die Evangelischen Freiwilligendienste gGmbH.
Im Wortlaut: "Wir sind ein Netzwerk von europäischen Langzeit Freiwilligendienstorganisationen und verfolgen mit großem Interesse die Entwicklung des European Solidarity Corps (ESC).
Als Netzwerk befürworten wir die Einführung des ESC.

Mit Begeisterung haben wir die administrativen Erleichterungen des strategischen EFD aufgenommen und plädieren stark für die Fortführung dieses eigenen Systems innerhalb des ESC.Entsprechende Überlegungen innerhalb der Kommission begrüßen wir ausdrücklich.

Wir möchten ebenfalls besonders positiv hervorheben, dass laut der Concept Note1 zum ESC vorgesehen ist es europaweiten Netzwerken zukünftig zu ermöglich gemeinsame Anträge für ihre grenzüberschreitenden Freiwilligenentsendungen und -aufnahmen direkt bei der Kommission zu stellen. Damit wird eine stabile Grundlage für die Weiterentwicklung qualitätsvoller und vertiefter europäischer Vernetzung eingeführt.

In den folgenden Punkten sehen wir noch dringenden Bedarf zur Änderung oder Präzisierung in der Gesetzesgrundlage oder der Guideline zum ESC:

1. Wir bitten darum, die regionale Gültigkeit des neuen ESC zu überdenken . Der ESC arbeitet nicht mit den Partnerländern des Europäischen Freiwilligendienstes, außer sie schließen bilaterale Verträge. Im Hinblick auf die positive Ausstrahlungskraft der EU, Völkerverständigung und interkulturellem Lernen wünschen wir uns eine Integration der Partnerländer wie im EFD. In der momentanen Situation, in der die Europäische Union oft als Festung wahrgenommen wird, halten wir die Offenheit dieses Dienstes für alle Länder in Europa für unabdingbar und ein starkes Signal der europäischen Einheit.
2. Entsendeorganisationen müssen als verbindlicher Standard im ESC vorgesehen werden . Entsendeorganisationen, Aufnahmeorganisationen und Einsatzstellen spielen im Europäischen Freiwilligendienst und im zukünftigen Europäischen Solidaritätskorps eine entscheidende Rolle in der Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung des Programms.
Deshalb müssen diese Organisationen mit ihren Rollen in der Gesetzesgrundlage verankert werden. Bislang sind Entsendeorganisationen in der Gesetzesgrundlage jedoch nicht explizit vorgesehen.Zudem entscheiden sich Freiwillige in vielen Fällen auf Grund ihres trägerspezifischen Profils sehr bewusst für eine bestimmte Entsendeorganisation und
finden hierüber erst ihren Weg in das Programm.
3. Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsseminare müssen in Verantwortung der zivilgesellschaftlichen Entsende- und Aufnahmeorganisationen ermöglicht und gefördert werden.
Grenzüberschreitende Langzeitfreiwilligendienste, ab 6 Monate, sind Lern- und Orientierungszeiten.
Durch die Vorbereitung und die vorbereitenden Seminare der Entsendeorganisationen wird ein intensiver persönlicher Kontakt zwischen den pädagogischen Mitarbeiter*innen und den Freiwilligen aufgebaut, der entscheidend für die weitere Begleitung und somit den Erfolg des ESC während des Jahres – auch über die Seminare hinaus – ist. Die Unterstützung
und die begleitenden Seminare der Aufnahmeorganisationen ermöglichen es die Freiwilligen individuell und als Gruppe auf ihrem Weg durch das Jahr zu begleiten und auf ihre spezifischen Bedürfnisse einzugehen. Die Entsendeorganisationen gestalten die Rückkehr der Freiwilligen unter anderem durch Seminare und runden den Dienst durch die Reflexion des Erlebten ab. Wir setzenuns hierbei für die zivilgesellschaftlichen Organisationen ein, die gewünschte Inhalte durch qualifizierte Mitarbeiter *innen mit einbringen können.
Sie sollten deshalb die Möglichkeit bekommen, Seminare selbst anzubieten. Die Leistung sollte monetär gefördert werden. Für Organisationen die keine Seminare sicherstellen wollen oder können sollte es alternativ die Möglichkeit geben Seminare, organisiert durch die Nationalagenturen, nutzen zu können.
4. Pädagogische Arbeit, non formales Lernen sowie Sprachkurse können nicht durch ELearning und Applikationen ersetzt werden. E-Learning stellt sinnvoll angewendet vielmehr eine Ergänzung zu direkter pädagogischer Arbeit und direkten Sprachkursen dar.
5. Um Freiwillige bestmöglich in ihrer Auswahl zu unterstützen, sollten sowohl die eingeführte ESC-Datenbank, als auch lang bewährte eigene Bewerbungsverfahren der Entsende- und Aufnahmeorganisationen möglich sein."

Kontakt:
Sara Mieth, European Liaison Officer
Network of European Voluntary Service Organisations
c/o Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden
rue Joseph II, 174, 1000 Brüssel
mieth [at] friedensdienst [dot] de, Tel. 0032/2.23.46.827