Projekt und Projektziele

Das evangelische Profil der Freiwilligendienste, die in der Konferenz evangelischer Freiwilligendienste (KeF) mitwirken, soll durch die Vertiefung der spirituellen Dimension der Freiwilligendienste gestärkt werden. Freiwillige erfahren Spiritualität auf der individuell-persönlichen und der gemeinschaftlichen Ebene als eine Ressource für die Ausbildung ihrer eigenen Identität.

Daraus ergeben sich folgende 4 Teilziele:

Die Diskussion von Spiritualität als eine Dimension der evangelischen Freiwilligendienste wird gefördert.

Die teilnehmenden Träger gestalten ihre Organisationskultur bewusst mit Blick auf spirituelle Vollzüge.

Mitarbeitende und Multiplikatoren*innen der teilnehmenden Träger werden im Blick auf Spiritualität geschult.

Für Seminare und Einsatzstellen steht erprobtes Material zur Verfügung.

Rahmenbedingungen

: Die monetäre Zuwendung ist Ausdruck der Umsetzung des kirchlichen Auftrags zur Wortverkündigung und Seelsorge durch Wort und Tat.

Antrags- und Bewilligungszeitraum: 01.04.2019 bis 31.11.2022. Bis spätestens 31.11.2022 müssen alle Projekte beendet, dokumentiert und abgerechnet sein.

: es ist ohne Einhaltung von Fristen möglich einen Antrag zu stellen. Dieser sollte 4 Wochen vor Projektbeginn per Mail eingegangen sein. Bei einer kürzeren Frist ist eine Absprache mit der Projektleitung erforderlich.

Der Projektantrag erfolgt vorab per Mail an die Projektleitung Marina Khanide: spiritualitaet@ev-freiwilligendienste.de . Das Original wird per Post zugeschickt.

Die Förderung wird ausgezahlt, wenn das Trägerprojekt beendet, dokumentiert sowie mit allen Belegen abgerechnet wurde (Kopie der Originalbelege). Eine frühere Auszahlung ist nur in einzelnen Sonderfällen nach schriftlicher Sonderantragstellung und positiver Prüfung möglich.

Alle Veröffentlichungen im Rahmen der jeweiligen Projekte, Publikationen etc. und öffentliche Veranstaltungen sind mit der Projektstelle bzw. der Projektreferentin schriftlich abzustimmen.

Antragstellung | Inhaltliche Anforderungen | Dokumentation des Projektes

sind Träger von Freiwilligendiensten, die der Ev. Freiwilligendienste gGmbH, der AGDF oder dem EMW angeschlossen sind – einzeln oder gemeinsam im „Trägerverbund“ – und deren Dachverbände.

Das Trägerprojekt dient der Weiterentwicklung der Qualität der Freiwilligendienste und/oder deren Ausbau in Bezug auf „Spiritualität“.

Das Trägerprojekt wird von einem Träger beantragt und verantwortet. Ihm obliegt die ordnungsgemäße Beantragung, Durchführung und Abrechnung.

Eine Kooperation mit anderen Trägern ist möglich und erwünscht.

Eine Weiterleitung beantragter Projektmittel an andere beteiligte Träger ist nicht möglich.

Die Dokumentation des Verlaufes und des Ergebnisses stehen allen Träger der KeF zur eigenen Nutzung zur Verfügung.

Das Trägerprojekt bezieht sich auf den Themenschwerpunkt „Spiritualität in Freiwilligendiensten“. In der Durchführung bezieht es sich auch auf mindestens eines der 4 oben genannten Teilziele.

Der Antrag beinhaltet neben den Teilzielen des Trägerprojektes auch Maßnahmen/Methoden, wie und wann die Teilziele erreicht werden sollen.

Die Projektlaufzeit wird in der Antragstellung festgehalten.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.

Das Trägerprojekt wird aus der Situation des jeweiligen Trägers und der Kooperationspartner begründet und dessen inhaltliche Neuerung wird aufgezeigt. Es ist somit innovativ für die Freiwilligendienste.

Das Trägerprojekt ist nachhaltig angelegt und wird als solches auch dokumentiert. Die Projektdokumentation wird allen Trägern zugänglich gemacht. Eine eigene trägerinterne Projektdokumentation kann im Zuge des Trägerprojektes online oder in Printversion veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung durch den Träger bedarf der Genehmigung durch die Projektleitung. Auf die Projektförderung ist bei jeder Form der Veröffentlichung hinzuweisen und das Logo der EKD zu verwenden.

Das Trägerprojekt wird wie beantragt durchgeführt. Inhaltliche Veränderungen bzw. Änderungen im Finanzplan sind schriftlich zu beantragen und müssen genehmigt werden.

Ein Finanzplan zu geplanten Ausgaben und Einnahmen ist dem Antrag beigefügt. Die beantragte Summe sollte für Maßnahmen einzelner Träger 3.000 Euro nicht übersteigen. Höhere Beträge sind für Maßnahmen möglich und zu begründen, die in Kooperation mit anderen Trägern durchgeführt werden. Eine finanzielle Beteiligung der Antragstellenden, ehrenamtliche Leistungen und die Gewinnung von Drittmitteln sind erwünscht. Die Eigenleistung der Träger ist im Projektantrag zu nennen.

Eine Förderung für Folgejahre und Folgeprojekte kann aus der Bewilligung einzelner Projekte nicht abgeleitet werden. Die Trägerprojekte werden gefördert nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine inhaltliche Schwerpunktsetzung im Verlauf des Projektes „Spiritualität in Freiwilligendiensten“ ist vorbehalten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Ein Zuwendungsentscheid ergeht nach einer Entscheidung durch die Gutachterrunde, die zeitnah nach den Antragsfristen die eingegangenen Projekte sichtet und wertet.

Der Zuwendungsbescheid ist bindend für die Förderung und orientiert sich an dem Projektantrag samt Finanzierungsplan.

Förderkriterien für die Trägerprojekte im Projekt „Spiritualität in FWD"