Zur Verhinderung der Praxis von Doppelzusagen – Verbindlichkeitspfand möglich

Einige Entsendeorganisationen erleben, dass potentielle Freiwillige zunächst bei mehreren Organisationen zusagen und dann kurzfristig ihren Freiwilligendienst nicht antreten. Um ein solches Vorgehen zu verhindern, kann nun seitens der Entsendeorganisationen (EO) ein sogenanntes Verbindlichkeitspfand erhoben werden.

Konkret teilt die Kww hierzu mit:

„Um die Verbindlichkeit der Anmeldung im weltwärts-Programm bei einer EO zu unterstreichen, kann eine EO von den Freiwilligen bei Vertragsunterzeichnung/schriftlicher Zusage ein sogenanntes "Verbindlichkeitspfand" verlangen. Der Vertrag mit den Freiwilligen steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Verbindlichkeitspfand der Freiwilligen fristgerecht auf dem Konto der EO eingeht. Das bedeutet: Ein wirksamer Vertrag kommt nicht bereits durch Unterschrift zustande sondern durch Unterschrift und Eingang des Verbindlichkeitspfandes auf dem Konto der EO. Die Höhe dieses Verbindlichkeitspfandes beträgt 50,- Euro. Es bleibt der EO vorbehalten, diesen Betrag in Härtefällen zu reduzieren bzw. das Verbindlichkeitspfand nicht zu verlangen. Das Pfand ist auf einem insolvenzsicheren Konto zu verwahren. Er wird nicht verzinst. Die vollständige Rückzahlung des Verbindlichkeitspfandes erfolgt spätestens vier Wochen nach Ausreise.

Das Verbindlichkeitspfand ist von den Entsendeorganisationen klar von den freiwilligen Spenden der Freiwilligen zu trennen. Den Freiwilligen ist diese Trennung deutlich zu kommunizieren.“