ww Süd-Nord: Verlängerung auf 24 Monate / Neuerung

Ab sofort eine Verlängerung des Dienstes auf bis zu max. 24 Monaten möglich, wenn eine Ausreise aufgrund der Corona-Pandemie momentan nicht möglich ist. Angepasst wurden nun, dass – aus Gründen der Praktikabilität – immer um zwei Monate (statt bisher um einen Monat) verlängert werden muss. Das entsprechende Schreiben vom BAFzA ist im Anhang.

Weiterhin gilt: Verlängerungen sind nur von laufenden BFD-Vereinbarungen möglich! Wenn die BFD-Vereinbarungen der Freiwilligen bald ausläuft und die Rückreise unsicher ist, muss rechtzeitig vor dem Ablaufdatum um eine Verlängerung der Verträge gebeten werden und das entsprechende Formular per Scan oder Handyfoto zugeschickt werden.

Im Anhang ist desweiteren ein Schreiben des BMFSFJ, welches Freiwillige zusammen mit dem Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorlegen können. Darin werden die Behörden offiziell gebeten, den Aufenthaltstitel für die maximale Höchstdauer des Freiwilligendienstes von 24 Monaten auszustellen. So soll vermieden werden, dass nach 2 Monaten eine erneute Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt werden muss, falls bis dahin weiterhin keine Ausreise möglich ist. Auf Nachfrage muss der Ausländerbehörde ggf. erläutert werden, dass 1.) die Einsatzstelle einverstanden ist, die Freiwilligen bis zu 6 Monate weiter zu beschäftigen, wenn nach 2 Monaten keine Ausreise möglich ist und 2.) dass die Vereinbarung beidseitig gekündigt werden kann, sobald sich die Reise- und Sicherheitseinschränkungen ändern und sie in ihr Herkunftsland reisen können.

Erweiterung der Einsatzbereiche

Es besteht die Möglichkeit, die Einsatzbereiche der Freiwilligen zu erweitern. Im Anhang ist ein Formular mit welchem die Einsatzstelle und die Freiwilligen diese Vereinbarung festhalten. Der Scan soll, wie auf dem Formular vermerkt, an das referat-203 [at] bafza [dot] bund [dot] de (referat-203[at]bafza[dot]bund[dot]de) sowie in cc an zentralstelle-sued-nord [at] engagement-global [dot] de (zentralstelle-sued-nord[at]engagement-global[dot]de), geschickt werden.

Verschobener Dienstantritt durch Corona bei abgeschlossener BFD-Vereinbarung

Zeichnet sich ab, dass sich die Einreisen der FW um mehrere Wochen/Monate verschieben und die Vereinbarungen schon im BAFzA vorliegen und genehmigt wurden, ist dies kein Problem – die Vereinbarungen bleiben gültig und in Wartestellung. Die Vereinbarung wird automatisch nach Dienstantritt „aktiviert“ sobald der neue Dienstbeginn im Bundesamt mitgeteilt wurde. Wenn sich auch das Dienstende nach hinten verschiebt, genügt ebenfalls eine Mitteilung bei Dienstantritt mit einer „Änderungsmitteilung zur Dienstzeit“ .