Verlängerung Richtlinienänderung im IJFD

Die ursprünglich bis 31.12.2020 geltende Richtlinienänderung, die eine vorübergehende und kurzfristige Rückkehr nach Deutschland im Rahmen des Internationalen Freiwilligendienstes (IJFD) erlaubt, wird letztmalig bis zum 31.05.2021 verlängert.

Diese Regelung wurde erstmals am 20.03.2020 mit dem Titel „Corona-Pandemie, weiteres Vorgehen“ an Träger und zentrale Stellen geschickt; die Information zur Verlängerung wurde am 9.02.2021 versandt.