Verlängerung der strukturerhaltenden Maßnahmen für den IJFD
Das BMFSFJ sichert den Entsendeorganisationen im IJFD die Verlängerung der pandemiebedingten strukturerhaltenden Maßnahmen für den Freiwilligenjahrgang 2021/22 zu.
Folgende drei Maßnahmen können Entsendeorganisationen in Anspruch nehmen
1. Zusatzförderung für Covid-19 bedingte besondere Ausgaben
2. Förderung bei vereinbarter, aber noch nicht erfolgter Entsendung
3. Infrastrukturförderung