Verlängerung der strukturerhaltenden Maßnahmen für den IJFD

Das BMFSFJ sichert den Entsendeorganisationen im IJFD die Verlängerung der pandemiebedingten strukturerhaltenden Maßnahmen für den Freiwilligenjahrgang 2021/22 zu.

Folgende drei Maßnahmen können Entsendeorganisationen in Anspruch nehmen

1. Zusatzförderung für Covid-19 bedingte besondere Ausgaben

2. Förderung bei vereinbarter, aber noch nicht erfolgter Entsendung

3. Infrastrukturförderung