Umstellung des Verfahrens zur Änderung der Anzahl der Teilnehmer*innen-Monate

Das BMFSFJ hat das Verfahren zur Umverteilung von Teilnehmer*innen-Monaten im IJFD umgestellt.

Künftig wird es statt der drei unterjährigen Umverteilungstermine nur noch einen Stichtag (01.06.) geben, zu dem die Umverteilung für den kommenden Förderjahrgang abgeschlossen sein muss.

Die Verteilung für den Freiwilligenjahrgang 2018/19 ist somit nunmehr abgeschlossen.

Für Rückfragen stehen die Zentralen Stellen im IJFD oder auch die KeF-Servicestelle zur Verfügung.