Leitfaden zur Umsetzung des weltwärts-Programms vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie

Engagement global hat in enger Abstimmung mit dem BMZ einen Leitfaden erstellt, der – zunächst befristet bis zum 31.12.2020 geltend – die Prozesse und Regelungen (mit Fokus Entsendungen) beschreibt, die aufgrund der Covid-19 -Pandemie von den sonst geltenden Bestimmungen abweichen. Er ersetzt nicht die bisher gültigen Regelungen und Bestimmungen, die – sofern durch diesen Leitfaden nicht anderweitig geregelt – weiterhin Bestand haben.

Der Leitfaden wird verstanden als Arbeitsdokument, das – angeregt durch weitere Fragen und Informationen – ständig ergänzt und aktualisiert wird. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Homepage des weltwärts-Programms zu finden: https://www.weltwaerts.de/de/weltwaerts-infomaterial.html?pubtype=3

Folgende wichtige Informationen sind im Leitfaden zu finden:

  • Um eine praktikable und schnell umsetzbare Lösung zu schaffen, kann einmalig in diesem Jahr der Freiwilligendienstvertrag auch nach Rückkehr des/der Freiwilligen nach Deutschland bis zum ursprünglich vereinbarten Ende fortgesetzt werden. Freiwillige sollten sich bis spätestens 15.05.2020 entscheiden, ob der Freiwilligenvertrag weitergeführt werden soll. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Frist abgewichen werden.
  • Die Nord-Süd-Freiwilligen können auch nach ihrer Rückkehr nach Deutschland den Status als Freiwillige beibehalten. Damit erfolgt durch die Rückreise nach Deutschland kein automatischer Abbruch. Alle bereits an die Koordinierungsstelle weltwärts geschickten „gesammelten Abbruchmeldungen“ werden daher nicht als Abbrüche bearbeitet. Wenn Verträge mit Freiwilligen gekündigt oder aufgelöst werden, gilt dies als Abbruch, der über das reguläre Abbruchformular mitgeteilt werden muss.
  • Nach derzeitigem Stand müssen alle aktuell anstehenden Ausreisen von Nord-Süd-Freiwilligen bis mindestens Oktober 2020 und Einreisen von Süd-Nord-Freiwilligen bis mindestens August 2020 verschoben werden. Ob Ein- oder Ausreisen dann möglich sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden. Maßgebliche Faktoren sind die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Partnerländer.
  • Viele der Freiwilligen möchten ihr Engagement hier in Deutschland fortsetzen. Die Online-Plattform www.freiwillige-helfen-jetzt.de des Familienministeriums ist eine zentrale Plattform mit aktuellen Engagement-Angeboten. Diese steht nun auch den Freiwilligen des weltwärts-Programms offen.
  • Die sonst geltende Frist vom 31.03.2020 für Änderungsanträge wurde ausgesetzt. Bitte reichen Sie Änderungsanträge bis spätestens 30.06.2020 ein.