KeF-Info zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Freiwillige im IJFD – elektronische Meldung ab 01.01.2019

IJFD-Freiwillige sind seit dem 03.05.2011 in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert (gem. SGB VII, §2, Abs. 3 Nr. 2c).

Die Entrichtung der Beiträge geschieht über die Träger, die die Freiwilligen im Rahmen des Entgeltnachweises ihren Unfallversicherungsträger melden. Unfallversicherungsträger sind die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse.