Höchstsätze für Honorarzahlungen aktualisiert

Die Koordinierungsstelle weltwärts weist darauf hin, dass die Höchstsätze für Honorarzahlungen im weltwärts-Programm aktualisiert wurden (s. www.weltwärts.de).

Bei Honorarzahlungen ist grundsätzlich zu beachten: Voraussetzung für die Zahlung von Honoraren ist, dass in den Honorarverträgen die zu erbringende Leistung, der Zeitaufwand und die Bemessungsgrundlage für die Honorarhöhe dargelegt sind.

Es ist nicht zulässig, dass hauptamtlichen Beschäftigten desselben Projektträgers, deren Gehalt anteilig vom BMZ gefördert wird, neben der hauptamtlichen Tätigkeit zusätzliche Leistungen über Honorarverträge aus einer BMZ-Förderung vergütet werden. Für zusätzliche Tätigkeiten im Rahmen BMZ-geförderter Maßnahmen sind die Personalausgaben für die Laufzeit der Maßnahme aufzustocken, sofern diese nicht in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geleistet werden können.

Grundsätzlich soll auch die Vergabe von Aufträgen an Honorarkräfte im Wettbewerb erfolgen.

(Quelle: Rundschreiben der Kww vom 16.04.2016)