EU-Kommission veröffentlicht Gesetzentwurf zum Europäischen Solidaritätskorps (ESK)

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) vorgelegt. In einer ersten Laufzeit von drei Jahren (2018 – 2020) können junge Menschen im Alter von 18-30 Jahren am ESK teilnehmen.

Rund 340 Mio. Euro werden dafür bereitgestellt. Die finanziellen Mittel werden dabei vor allem aus anderen EU-Programmen umverteilt - größtenteils aus dem Europäischen Freiwilligendienst.

Kern des ESK ist der Solidaritätsdienst, der sich in Freiwilligendiensten (bis zu 12 Monaten), Praktika (zwischen zwei und sechs Monaten) und Stellenangeboten (zwischen zwei und 12 Monaten, in Abhängigkeit nationaler Gesetzgebungen) manifestiert.

Viele Träger und Jugendverbände äußerten sich kritisch zum ESK und gaben Stellungnahmen ab. Es wird sich zeigen, wie die Rückmeldungen in Form von Anpassungen des Gesetzesentwurfs bzw. der Umsetzung des ESK aufgenommen werden.

Weitere (kritische) Reaktionen zum ESK finden Sie auch im Newsletter Nr. 5 vom 07.06.2017 des BBE.