Einreisen für Freiwillige aus Drittstaaten wieder möglich

Die Reisebeschränkungen für Freiwilligendienstleistende aus Drittstaaten wurden offiziell aufgehoben. Wie das Bundesinnenministerium mitgeteilt hat, ist die Einreise für Freiwilligendienstleistende seit dem 18.11.2020 wieder möglich, sofern der geplante Aufenthalt mindestens sechs Monate dauert.

Der Einreisegrund muss dabei glaubhaft belegt werden. Genauere Informationen hierzu gibt es auf der Seite des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3.

Hinweise:

Viele Botschaften befinden sich aufgrund der aktuellen Situation noch immer im Notbetrieb, wodurch es bei der Erteilung einzelner Visa zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Bitte nehmen Sie daher frühzeitig mit den Botschaften Kontakt auf, um den zeitlichen Aufwand für das jeweilige Verfahren besser einschätzen zu können.

Sollten Sie Visumsunterstützungschreiben für die Freiwilligen benötigen wenden Sie sich bitte an:

  • JUGEND für Europa, wenn die Freiwilligen ihren Freiwilligendienst im Rahmen des ESK machen
  • Engagement Global/ Koordinierungsstelle weltwärts, wenn die Freiwilligen ihren Freiwilligendienst im Rahmen weltwärts-Süd-Nord machen
  • KeF-Servicestelle für internationale Freiwilligendienste, wenn die Freiwilligen ihren Freiwilligendienst im Rahmen von BFD, FSJ / FÖJ machen
Quelle u.a.: jugendfuereuropa.de