BREXIT: Folgen für ESK

Mit dem Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist klar: Großbritannien nimmt ab 2021 nicht mehr am Europäischen Solidaritätskorps teil.

Alle Projekte mit britischen Partnern, die bis Ende 2020 über die EU-Programme Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps bewilligt wurden, können wie geplant durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie erst 2021 oder später umgesetzt werden.

Freiwilligendienste jeglicher Dauer setzen den Erwerb eines entsprechenden Visums voraus, das mindestens drei Monate vor Antritt des Freiwilligendienstes beantragt werden muss; neben den Visakosten selbst fällt ein Gesundheitszuschlag an. Auf https://www.gov.uk/check-uk-visa finden sich die entsprechenden Informationen, wobei Freiwilligendienste unter die Kategorie von Arbeitsvisa für "Temporary Worker – Charity" fallen (https://www.gov.uk/temporary-worker-charity-worker-visa).

Auch für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich könnte es zukünftig zu Änderungen kommen: Teilnehmende aus Großbritannien sollten sich bei einer Einreise in die EU nach dem 31. Dezember 2020 vorab zu möglichen neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen Behörde erkundigen.

Ansonsten gilt: Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dann nur noch mit einem gültigen Reisepass zulässig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.jugendfuereuropa.de/news/11025-abwarten-und-tee-trinken-die-eu-jugendprogramme-und-der-brexit/

https://ijab.de/alle-kurzmeldungen/vereinigtes-koenigreich-brexit-und-erasmus

Quelle: jugendfuereuropa.de