Aufhebung der generellen Ausreisesperre für weltwärts

Ab dem 01.11.2020 können wieder weltwärts-Freiwillige in die Länder entsendet werden, für die die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgehoben wurde und Visaanträge bearbeitet werden.

Die Träger sind jedoch verpflichtet, anhand eines Kriterienkataloges ihre Prüfergebnisse zu den Bedingungen des jeweiligen Landes bis spätestens 6 Wochen vor geplanter Ausreise zusammen mit der aktuellen Namensliste der Freiwilligen bei der Koordinierungsstelle weltwärts einzureichen. (Besser planen Sie, wenn möglich, mehr Zeit ein.)

Die Hinweise des Auswärtigen Amtes sind für die Plausibilitätsprüfung ausschlaggebend. Das bedeutet: wenn das AA die Formulierung

  • "gewarnt" verwendet,  ist eine Entsendung ausgeschlossen
  • "abgeraten" bzw. "dringend abgeraten" vewendet, ist dies als Hinweis zu verstehen und damit ist die Region/ das Land prinzipiell als mögliches Entsendeland für ww-Freiwillige zu verstehen.

Für die Begrifflichkeiten und die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes gibt es weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

Im Anhang finden Sie den Kriterienkatalog und das Formular zur Trägerbestätigung des Prüfergebnisses .

Bei Rückfragen oder zur Beratung können Sie sich gern an Ihren Qualitätsverbund wenden.