Aktualisierungen im BFD

In den ‚Hinweisen zum Bundesfreiwilligendienst von A – Z‘ wurde das Stichwort ‚Ausländische Freiwillige‘ aktualisiert.

Mit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zum 01.03.2020 ist die bisherige Regelung des § 18 Abs. 3 AufenthG, nach der bislang Aufenthaltstitel zum Zweck der Durchführung eines Freiwilligendienstes erteilt wurden, entfallen. Diese Regelung wird jetzt in § 19c Abs. 1 AufenthG fortgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Stichwort ‚Nebentätigkeit‘ entsprechend aktualisiert. Weiterhin wurden die Stichworte ‚Bescheinigung‘ und Kündigung redaktionell überarbeitet. Im ‚Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes‘ wurde aufgrund der Änderungen im AufenthG das Stichwort ‚Ausländerinnen/Ausländer im Bundesfreiwilligendienst‘ aktualisiert.“