
In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Gemeinschaft von 23 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen ihre institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.
Ohne die Selbständigkeit der einzelnen Landeskirchen zu beeinträchtigen, nimmt die EKD ihr übertragene Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD (Synode, Rat und Kirchenkonferenz) tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.
Die EKD begleitet die evangelischen Freiwilligendienste auf ihrem Weg und schätzt sie als institutionelle Ausdrucksformen der Freiheit von Christenmenschen hoch ein. Sie wünscht diesen Diensten eine nachhaltige Entwicklung und einen erfolgreichen Auf- und Ausbau und will ihre Stellung in der Gesellschaft stärken. Sie will dazu beitragen, dass sich ein koordiniertes und kooperatives Miteinander der Freiwilligendienste etabliert.
Weitere Informationen unter: http://www.ekd.de/