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Die Möglichkeiten, in Deutschland als Mensch mit ausländischem Pass einen Freiwilligendienst zu leisten, sind vielfältig. Freiwillige aus dem Ausland können an den deutschen Programmen im Inland (z.B. am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD)) teilnehmen oder sich über spezifischere, international ausgerichtete Programme (z.B. den Europäischen Freiwilligendienst oder weltwärts Süd-Nord) in Deutschland engagieren.
Voraussetzung ist immer ein gültiger Aufenthaltstitel und i.d.R. ein Mindestalter von 18 Jahren.

 

Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr

Das Freiwillige Soziale bzw. Ökologische Jahr (FSJ/FÖJ) richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren und steht allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft offen. Einsatzbereiche liegen im gemeinnützigen Sektor (z.B. in der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Gesundheitspflege) bzw. im Natur- und Umweltschutz. 
Voraussetzung zur Teilnahme ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Die Dauer des FSJ/FÖJ beträgt 6-24 Monate (i.d.R. 12 Monate). 
Der Dienst umfasst 25 Seminartage bei einem 12-monatigen Einsatz. 
Zuständig ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Träger im FSJ/FÖJ können gemeinnützige Organisationen werden, die die Voraussetzungen nach §10 JFDG erfüllen (http://www.gesetze-im-internet.de/jfdg/index.html). Träger, die nicht „geborene Träger“ sind, müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt werden.
Träger im FSJ müssen sich einem bundesweit tätigen Bundestutorat mit der Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung und -entwicklung anschließen. Im evangelischen Bereich gibt es ein Bundestutorat bei den Ev. Freiwilligendiensten gGmbH.
Für die finanzielle Abwicklung des FSJ schließen sich Träger einer Zentralstelle an; im evangelischen Bereich ist das die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej): http://www.evangelische-jugend.de/freiwilligendienste 
Die Anerkennung der Einsatzstellen liegt in der Verantwortung der Träger.

Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) richtet sich an alle Altersstufen und steht auch Interessierten aus dem Ausland offen. Der BFD kann im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz geleistet werden.  Voraussetzungen zur Teilnahme ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Die Dauer des BFD beträgt zwischen 6 und 24 Monaten. 
Für Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, ist ein Dienst in Teilzeit möglich.

Ein 12-monatiger Dienst umfasst für Freiwillige unter 27 Jahren 25 verpflichtende Seminartage. Davon werden 5 Tage in einem Bildungszentrum des Bundes durchgeführt.

Zuständig ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es gibt eine separate Homepage für den Dienst: www.bundesfreiwilligendienst.de 

Der BFD kann ohne einen Träger – also nur zwischen Freiwilligem/Freiwilliger, Einsatzstelle und BAFzA – durchgeführt werden; Einsatzstellen können aber Aufgaben an einen Träger übertragen. Alle Einsatzstellen müssen sich einer Zentralstelle für die finanzielle Abwicklung anschließen. Im evangelischen Bereich übernimmt diese Funktion die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej): http://www.evangelische-jugend.de/freiwilligendienste 

Die Einsatzplätze müssen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkannt werden. Die Vereinbarung mit dem/der Freiwilligen muss auch vom BAFzA unterschrieben werden.

News
20.12.2022

Der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ), der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Ökologisches Jahr (BAK FÖJ) sowie die verbandlichen Zentralstellen,

10.12.2020

Die BFD-Vereinbarung steht bei Bedarf auch in englischer Sprache auf der Seite des Bundesfreiwilligendienstes (www.bundesfreiwilligendienst.de) zur Verfügung.

06.04.2020

In den ‚Hinweisen zum Bundesfreiwilligendienst von A – Z‘ wurde das Stichwort ‚Ausländische Freiwillige‘ aktualisiert.

26.09.2019

Das Bundesamt hat das "Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes" sowie die "Hinweise zum Bundesfreiwilligendienst von A - Z" überarbeitet. Diese stehen in aktualisierter Form als Download auf der Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de zur Verfügung.

Im Rahmen der „Süd-Nord-Komponente“ im weltwärts-Programm können junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren (in begründeten Einzelfällen auch über 28 Jahre hinaus) einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst in Deutschland leisten. Im Mittelpunkt stehen das Globale Lernen und das entwicklungspolitische, gesellschaftliche Engagement. Die Freiwilligen müssen aus einem der Länder nach der OECD-Länderliste kommen. Der Dienst wird als Bundesfreiwilligendienst (BFD) geleistet.

Formale Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein Schul-/Bildungs- oder Berufsabschluss oder eine vergleichbare persönliche Eignung. Die Dauer des Dienstes beträgt 6 bis max. 24 Monate.

 Ein 12-monatiger Dienst umfasst für Freiwillige 25 verpflichtende Seminartage in Deutschland sowie Vor- und Nachbereitung im Herkunftsland. Von den 25 Tagen in Deutschland werden 5 Tage in einem Bildungszentrum des Bundes durchgeführt.

Zuständig ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Der Dienst hat eine eingene Homepage: http://weltwaerts.de/de/sued-nord-plaetze-anbieten.html

Als Aufnahmeorganisation können anerkannte Entsendeorganisationen des weltwärts-Programms und Rückkehrer_innen-Vereinigungen ehemaliger weltwärts-Freiwilliger fungieren. Weiterhin können sich gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Ausrichtung und Sitz in Deutschland anerkennen lassen. Hinweise zur Anerkennung gibt es auf der weltwärts-Homepage.

Die weltwärts Süd-Nord-Komponente wird über die Zentralstelle Engagement Global abgewickelt; d.h. Träger, die auch im BFD aktiv sind, können ihre Süd-Nord-Freiwilligen nicht über ihre Zentralstelle im Inland abwickeln, sondern über Engagement Global.

Die Qualitätsarbeit wird von den weltwärts-Qualitätsverbünden begleitet. Im evangelischen Bereich gibt es zwei Qualitätsverbünde: den „Ev. Qualitätsverbund weltwärts von Ev. Freiwilligendiensten und Brot für die Welt (EQEB)“ (http://www.ev-freiwilligendienste.de/hauptnavigation/interessierte-organ...) und den Qualitätsverbund weltwärts der AGDF (http://friedensdienst.de/qualitaetsverbund-weltwaerts).

Alle Qualitätsverbünde im Überblick: http://www.weltwaerts.de/de/die-qualitaetsverbuende/articles/die-qualita...

Die Einsatzplätze müssen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkannt werden. Die Vereinbarung mit dem/der Freiwilligen muss auch vom BAFzA unterschrieben werden, da dieses Programm den BFD als Rahmen mit nutzt. Partnerstrukturen im Globalen Süden müssen eine Grundvorbereitung der Freiwilligen vor Ausreise gewährleisten können, Öffentlichkeitsarbeit betreiben und in die Freiwilligenauswahl einbezogen werden. Sie müssen aber nicht anerkannt werden.

Formulare für Organisationen: http://www.weltwaerts.de/de/weltwaerts-infomaterial.html?pubtype=3

Viele evangelische Träger haben sich zudem in einem Interessenverbund zusammengeschlossen, dem „evangelischen Forum entwicklungspolitischer Freiwilligendienst (eFeF)“ (http://efef-weltwaerts.de/)

Europäischer Freiwilligendienst

Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) richtet sich an junge Menschen zwischen 17 und 30 Jahren und bietet Einsatzmöglichkeiten im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich. Die Dauer beträgt zwischen 2 und 12 Monaten.

Freiwillige aus den EU-Mitgliedsländern sowie Island, Liechtenstein, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, Norwegen und Türkei können über den EFD einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten. Für Benachbarte Partnerländer gibt es besondere Bedingungen.

Der Dienst umfasst mindestens 15 Seminartage. Dabei muss die entsendende Organisation die Vorbereitung der Freiwilligen sicherstellen; Einführung und Begleitung in Deutschland sowie ein Rückkehr-Event im Heimatland führen die Nationalagenturen durch. Viele (evangelische) Träger bieten auf eigene Kosten zusätzliche Begleitseminare an.

Zuständig ist die Europäische Union, in Deutschland findet die Abwicklung über die Nationalagentur „Jugend für Europa“ statt.

Sowohl die Entsendeorganisation als auch die Einsatzstelle und – sofern vorhanden – die Aufnahmeorganisation müssen sich bei ihrer jeweiligen Nationalagentur akkreditieren lassen. Sowohl die entsendende wie auch die aufnehmende Organisation kann die Funktion der koordinierenden Organisation übernehmen und den Förderantrag stellen, sofern sie in einem Programmland ansässig ist. 
Formulare: https://www.jugend-in-aktion.de/dokumentencenter/#2_1

News
02.12.2022

13. März 2023 in Berlin. "Engagiert in Europa – Perspektiven für freiwilliges Engagement und Solidarität junger Menschen".

04.07.2022

Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) bietet Trägern, Ihren Partnern und Ihren Teilnehmenden die Möglichkeit, sich in spannenden Projekten gemeinsam für ein soziales und solidarisches Europa zu engagieren. Mit Erwerb des Qualitätssiegels im ESK sind Sie bereit, junge Menschen bei sich als Freiwillige willkommen zu heißen, deren Aufenthalt in Partnereinrichtungen zu koordinieren oder sie zu entsenden.

20.06.2022

Die EU-Kommission hat festgelegt, in welchem Fall russische Organisationen und Einrichtungen von einer Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps ausgeschlossen sind.

11.04.2022

In den Programmen Erasmus+ Jugend und Europäisches Solidaritätskorps (ESK) gibt es zahlreiche laufende oder geplante Projekte mit Partnern aus der Russischen Föderation, teilweise sogar angelegt als multilaterale Projekte mit ukrainischen und belarussischen Partnern.