Im Folgenden werden Förderprogramme und Rahmen für die Entsendung von Freiwilligen ins Ausland vorgestellt. Die Darstellung soll Organisationen einen Überblick geben, welche Programme sie für die Durchführung von Freiwilligendiensten im Ausland nutzen können.
Internationaler Jugendfreiwilligendienst
Der IJFD ist ein Lern- und Orientierungsdienst, dessen Schwerpunkt im Erwerb sozialer, gesellschaftspolitischer und interkultureller Kompetenzen liegt. Er richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor dem Dienst in Deutschland haben.
Der IJFD kann weltweit geleistet werden und dauert zwischen 6 und 18 Monaten. Die Einsatzbereiche liegen v.a. im sozialen Bereich, in der Kultur, im Sport, in der Denkmalpflege, im ökologischen Bereich, im Bildungswesen, in der Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie Demokratieförderung.
Der Dienst umfasst bei einem zwölfmonatigen Einsatz den Besuch von mindestens 25 Seminartagen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Als Träger anerkannt werden können gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland.
Alle im IJFD aktiven Entsendeorganisationen müssen sich einer Zentralen Stelle für Qualitätsmanagement anschließen. Im evangelischen Bereich gibt es zwei Zentrale Stellen im IJFD:
Alle Zentrale Stellen für Qualitätsmanagement im Überblick.
Zudem müssen alle Einsatzplätze im IJFD ein Anerkennungsverfahren über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben durchlaufen. Die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland ist nicht vorgeschrieben und liegt in der Verantwortung der Träger.
Das BAFzA hat seine Antragstellung für den IJFD auf digitale Bearbeitung umgestellt und wird suksessive auch die Förderabwicklung hierüber tätigen.
Claudio Jax, stellvertretender Vorsitzender von AKLHÜ e.V., und Silvio Titzmann, Referent für internationale Freiwilligendienste in der AGDF e.V.,
in diesem Jahr wurde 10 Jahre IJFD gefeiert und wer eine kleine Auffrischung von den Impressionen der Veranstaltung benötigt oder nicht teilnehmen konnte, der kann sich den „Einblick in die Jubiläumsveranstaltung“ (https://www.youtube.com/watch?v=hdtjQxZxGVI ) nun auf YouTube anschauen.
Nach 10 Jahren IJFD ziehen Barbara Kraemer und Astrid Hermann Bilanz und reflektieren die vielfältigen Erfahrungen der Freiwilligen und der Einsatzstellen.
Das weltwärts-Programm richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren und stellt das Globale Lernen und das entwicklungspolitische, gesellschaftliche Engagement in den Mittelpunkt. Die Einsatzplätze können in den Entwicklungsländern nach der OECD-Länderliste liegen und bieten Freiwilligen die Möglichkeit, sich in Bereichen wie z.B. Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit oder Menschenrechte einzubringen.
Formale Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbaren Erfahrungen oder Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife sowie die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Die Dauer des Dienstes beträgt 6-24 Monate.
Ein zwölfmonatiger Dienst umfasst 25 verpflichtende Seminartage.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, http://www.weltwaerts.de/de/
Als Träger anerkannt werden können gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Ausrichtung. Hinweise zur Anerkennung gibt es auf der weltwärts-Homepage.
Alle in weltwärts aktiven Entsendeorganisationen müssen sich einem Qualitätsverbund (QV) anschließen. Im evangelischen Bereich gibt es zwei QV: den „Ev. Qualitätsverbund weltwärts von Ev. Freiwilligendiensten und Brot für die Welt (EQEB)“ und den Qualitätsverbund weltwärts der AGDF.
Alle Qualitätsverbünde im Überblick: http://www.weltwaerts.de/de/die-qualitaetsverbuende/articles/die-qualita...
Zudem müssen alle weltwärts-Entsendeorganisationen für ihr Freiwilligenprogramm eine externe Qualitätszertifizierung vorweisen.
Für die Prüfung und Anerkennung der Einsatzplätze sind die Träger verantwortlich. Partnerorganisationen im Ausland müssen nicht anerkannt werden.
Formulare für Organisationen hier.
Viele evangelische Träger haben sich zudem in einem Interessenverbund zusammengeschlossen, dem „evangelischen Forum entwicklungspolitischer Freiwilligendienst (eFeF)“
Das weltwärts Förder-Programm feiert im kommenden Jahr Jubiläum: 15 Jahre weltwärts und 10 Jahre weltwärts Süd-Nord.
Aufgrund der anstehenden Vorbereitungen des neuen Freiwilligenjahrgangs für die Entsendung bei vielen Trägern weist Engagement Global auf die in den letzten Jahren erfolgten Änderungen im Zusammenhang mit den Gesundheitsuntersuchungen hin:
Bei vielen Trägern steht demnächst die externe Zertifizierung anhand der „Standards für Trägerorganisationen von Internationalen Freiwilligendiensten mit weltwärts“ (Quifd-Handbuch) an - und damit zum Teil auch die Erstzertifizierung der Süd-Nord-Komponente im ww-Programm.
Die Freiwilligenvertretung PFIF im ww-Programm hat eine neue Website gestaltet: Das WWN .
Das Europäische Solidaritätskorps (ESK)
Das Europäische Solidaritätskorps richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren und fördert freiwilliges Engagement und praktizierte Europäische Bürgerschaft in verschiedenen Programmformaten:
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Freiwilligendienst
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Freiwilligenteams
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Solidaritätsprojekte
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Praktika und Arbeitsstellen
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Partnerschaften für Freiwilligentätigkeiten
Das Europäische Solidaritätskorps ist ein von der Europäischen Union gefördertes Programm.
Im Folgenden wird die Förderung des Freiwilligendienstes dargestellt. Informationen zu den anderen Programme erhalten Sie hier: https://www.solidaritaetskorps.de/
Europäisches Solidaritätskorps – Individuelle Freiwilligendienste
Während des Freiwilligendienstes engagieren sich junge Menschen europaweit in gemeinnützigen Projekten und unterstützen den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Einsatzmöglichkeiten liegen im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Die Dauer beträgt zwischen 2 und 12 Monaten.
Einsatzländer sind die EU-Mitgliedsländer sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und benachbarte Partnerländer.
Der Dienst umfasst zudem mindestens 15 Seminartage. Dabei muss die entsendende Organisation die Vorbereitung der Freiwilligen sicherstellen; Einführungs-, Zwischenseminar und Begleitung im Gastland sowie ein Rückkehr-Event im Heimatland führen die Nationalagenturen bzw. kooperierende Bildungsträger durch. Viele (evangelische) Träger bieten auf eigene Kosten zusätzliche Seminare an.
Grundsätzlich ist jede legal etablierte Organisation berechtigt, die ESK-Förderung zu beantragen und Freiwilligendienste durchzuführen. In der Regel sind es gemeinnützige Organisationen und Vereine, Nicht-Regierungs-Organisationen, Soziale Unternehmen (social enterprises, z.B. gGmbHs), öffentliche Körperschaften auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene und Europäische Zusammenschlüsse territorialer Zusammenarbeit.
Sowohl die Entsendeorganisation als auch die Einsatzstelle und – sofern vorhanden – die Aufnahmeorganisation müssen sich bei ihrer jeweiligen Nationalagentur akkreditieren lassen. Die deutsche Nationalagentur ist „Jugend für Europa“ (https://www.jugendfuereuropa.de/).
Nach bestandener Akkreditierung erhalten die Organisationen ein Qualitätssiegel. Organisationen, die bereits im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes unter Erasmus+ JUGEND IN AKTION akkreditiert worden sind, benötigen keine erneute Akkreditierung für das Europäische Solidaritätskorps.
Weitere Informationen finden sich hier: https://www.solidaritaetskorps.de/mitmachen/freiwilligendienst/
13. März 2023 in Berlin. "Engagiert in Europa – Perspektiven für freiwilliges Engagement und Solidarität junger Menschen".
Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) bietet Trägern, Ihren Partnern und Ihren Teilnehmenden die Möglichkeit, sich in spannenden Projekten gemeinsam für ein soziales und solidarisches Europa zu engagieren. Mit Erwerb des Qualitätssiegels im ESK sind Sie bereit, junge Menschen bei sich als Freiwillige willkommen zu heißen, deren Aufenthalt in Partnereinrichtungen zu koordinieren oder sie zu entsenden.
Die EU-Kommission hat festgelegt, in welchem Fall russische Organisationen und Einrichtungen von einer Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps ausgeschlossen sind.
In den Programmen Erasmus+ Jugend und Europäisches Solidaritätskorps (ESK) gibt es zahlreiche laufende oder geplante Projekte mit Partnern aus der Russischen Föderation, teilweise sogar angelegt als multilaterale Projekte mit ukrainischen und belarussischen Partnern.
Anderer Dienst im Ausland
Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) richtet sich an Männer und Frauen allen Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und kann weltweit geleistet werden. Früher war er der Ersatzdienst für den Zivildienst (§14b Zivildienstgesetz); auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht wird er als mit sehr wenigen staatlichen Vorgaben versehener und nicht aus Bundesmitteln geförderter Freiwilligendienst angeboten.
Im Mittelpunt stehen der Gedanke der Völkerverständigung und Völkerversöhnung sowie die sozialpraktische Erfahrung der Teilnehmenden.
Die Dauer beträgt in der Regel 12 Monate.
Der Träger stellt die pädagogische Begleitung vor, während und nach dem Dienst (mindestens 8 Tage bzw. 50 Unterrichtsstunden) als eines der Qualitätskennzeichen sicher.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement,did=174276.html
Träger im ADiA können gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland sein.
Die Einsatzplätze müssen ein Anerkennungsverfahren über das BMFSFJ durchlaufen.
Auf der Website des BMFSFJ (Link: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement,did=174276.html) finden sich die Antragsformulare sowie u.a. auch Qualitätskennzeichen für die Durchführung des ADiA.
Das Freiwillige Soziale bzw. Ökologische Jahr im Ausland (FSJiA/FÖJiA) richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und kann weltweit geleistet werden. Einsatzbereiche liegen im gemeinnützigen Sektor (z.B. in der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Gesundheitspflege) bzw. im Natur- und Umweltschutz.
Die Dauer des FSJiA/FÖJiA beträgt zwischen 6 und 12 Monate.
Der Dienst umfasst 25 Seminartage bei einem 12-monatigen Einsatz. Vor- und Nachbereitungsseminare sind Pflicht; sofern Zwischenseminare angeboten werden, verkürzt sich das Vorbereitungsseminar entsprechend.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/fsj-foej.html
Träger im FSJiA/FÖJiA können gemeinnützige Organisationen mit nachgewiesener Auslandserfahrung und Sitz in Deutschland werden. Träger im FSJiA müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt werden und sich einem bundesweit tätigen Bundestutorat mit der Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung und -entwicklung anschließen.
Im evangelischen Bereich gibt es ein Bundestutorat bei den Ev. Freiwilligendiensten gGmbH: http://www.ev-freiwilligendienste.de/hauptnavigation/interessierte-organ...
Die Anerkennung der Einsatzstellen liegt in der Verantwortung der Träger.
Die Grundlageninformationen finden sich unter: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/fsj-foej.html
Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst richtet sich an junge Menschen zwischen i.d.R. 18 und 25 Jahren nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, findet ausschließlich zwischen Frankreich und Deutschland statt und wird vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) zusätzlich unterstützt. Den Rahmen bilden auf deutscher Seite der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) und auf französischer Seite der Service Civique.
Wichtiges Merkmal des Freiwilligendienstes ist Gegenseitigkeit; d.h. ein deutscher und ein französischer Verein entsenden und empfangen gleichzeitig eine/n Freiwillige/n. Einsatzbereiche liegen im Bereich Kultur, Ökologie, Soziales, Sport, Schule und Hochschule. Die Dauer beträgt zwischen 10 und 12 Monaten.
Der Dienst umfasst 25 gemeinsame Seminartage bei einem 12-monatigen Einsatz, durchgeführt von Trainer_innen des DFJW.
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) https://volontariat.ofaj.org
Privatrechtlich vereinbarte Freiwilligendienste
Viele Organisationen bieten neben staatlich geförderten Programmen auch privatrechtlich gestaltete internationale Freiwilligendienste an. Oft basieren diese Programme auf gewachsenen Strukturen und bestehenden Partnerschaften und werden schon seit Jahrzehnten durchgeführt.
Diese Freiwilligendienste werden ohne staatliche Förderung umgesetzt. Die Rahmenbedingungen, z.B. zum Alter der Freiwilligen oder der Dauer des Dienstes, können flexibel geregelt und zwischen Träger und Freiwilligen individuell vertraglich festgelegt werden. Viele Träger orientieren sich bei ihren Qualitätsstandards aber an anderen Programmen. Der Einsatz kann in ganz unterschiedlichen Arbeitsfeldern, wie z.B. im sozialen, kirchlichen oder im Umweltbereich, erfolgen.